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Menschenrechtspolitik und Verhaltenskodex

Die Systec GmbH & Co. KG ist sich aufgrund ihrer dominanten Marktposition der Verantwortung bewusst, stets in Übereinstimmung mit den gängigen, international anerkannten ethischen und menschenrechtlichen Standards zu agieren. Wir als Systec GmbH & Co. KG stehen für folgende Punkte ein:

  • Gewährleistung fairer Beschäftigung und Entlohnung unserer Mitarbeiter unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzeslage
  • Strikte Beachtung des Mindestlohns
  • Einhaltung der Menschenrechte und strikte Ablehnung jeglicher Art von Zwangs-, Sklaven- oder Kinderarbeit
  • Förderung einer offenen Kommunikation wo Ideen, Bedenken und Probleme angemessen geäußert werden sollen
  • Strikte Ablehnung gegen jegliche Art von Diskriminierung auf Grund von Herkunft, Geschlecht, Alter, Religion, Behinderung oder Hautfarbe.
  • Förderung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfeldes, in dem die Verletzungsgefahr minimiert wird
  • Zugang zur betrieblichen Gesundheitsvorsorge

Drüber hinaus ist es selbstverständlich, dass unsere Mitarbeiter im Rahmen der Gesetzgebung handeln und sich den moralischen Grundsätzen verpflichten. Schon der Rechtsverstoß eines einzigen Mitarbeiters kann der Reputation unseres Unternehmens erheblichen Schaden zufügen. Weitere Aspekte, die in diesem Kontext berücksichtigt werden, sind:

  • Kartellrecht: Absprachen (zwischen Wettbewerbern) zur Verhinderung oder Einschränkung von Wettbewerb sind verboten.
  • Korruption: Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, ihren Vorgesetzten zu informieren, wenn ein Geschäftspartner oder Amtsträger einen materiellen Vorteil anbietet oder fordert. Daher dürfen auch Geschenke und Einladungen nur gewährt oder angenommen werden, wenn diese als Geste der Höflichkeit den allgemeinen Geschäftsgepflogenheiten entsprechen und die Beeinflussung einer geschäftlichen Entscheidung oder einer Amtshandlung ausgeschlossen werden kann.

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